Indexing in den Naturwissenschaften VIII: Haupt- und Nebenfundstellen

Wenn ein Verlag es besonders gut machen will (was allerdings nur sehr selten vorkommt, weil kein Geld dafür vorhanden ist), dann bietet er dem naturwissenschaftlichen Leser einen besonderen Service: Es wird zwischen Haupt- und Nebenfundstellen unterschieden.

  • Hauptfundstellen (Primärfundstellen) sind solche, an denen zum Begriff etwas wirklich Substanzielles ausgesagt wird (z. B. eine Definition oder eine wichtige Ergänzung zu einer Definition, z. B. Anwendungen), sie werden in der Regel im Register halbfett hervorgehoben.
  • Nebenfundstellen (Sekundärfundstellen) sind solche, an denen so viel zum Begriff ausgesagt wird, dass die Stelle einfach ins Register gehört, auch wenn keine Definition oder längere Ergänzung zum Begriff gegeben wird. Die allermeisten registerrelevanten Fundstellen sind vom Charakter her Nebenfundstellen. Wenn keine Unterscheidung zwischen beiden Fundstellentypen gemacht wird, entscheidet man sowieso nicht anders als nach dem Kriterium der Registerrelevanz. Nebenfundstellen sind also keineswegs „degradierte“ Fundstellen mit geringer Relevanz, sondern sie bilden sozusagen die Basis aller Fundstellen. Ist die Unterscheidung von Haupt- und Nebenfundstellen erwünscht, dann werden lediglich die ganz besonders wichtigen als Hauptfundstellen aus der Menge aller Fundstellen herausgehoben.
  • Beiläufige Erwähnungen: Eine Fundstelle, an der ein Begriff nur beiläufig erwähnt wird, ist keine Nebenfundstelle! Beiläufige Erwähnungen sind nicht registerrelevant und sollten daher nie in ein Register aufgenommen werden. Die Entscheidung, ob eine Textstelle einen Begriff nur beiläufig erwähnt oder ob es sich um eine registerrelevante Fundstelle handelt, hängt von mehreren Parametern ab. Oft sind z. B. Begriffe in Aufzählungen solche, die man als beiläufig einstufen muss. Auch Begriffe in Tabellen, zu denen keine Daten genannt werden, sind üblicherweise als beiläufig einzuordnen. Meist kann sich der Indexer daran orientieren, was im Vorfeld mit Verlag/Autor/Herausgeber als registerrelevant abgesprochen wurde. Dann gilt alles andere als nicht registerrelevant und in vielen Fällen eben als beiläufig.
  • Die Aufnahme von Haupt- und Nebenfundstellen in einen Index hat eine wichtige Konsequenz: Hinter einem Registerbegriff  kann ein und derselbe Seitenverweis mehrmals stehen! So kann sich z. B. eine Fundstelle im Text befinden, eine andere in einer Grafik. Beide würden ins Register aufgenommen werden, und wenn die Text-Fundstelle die Hauptfundstelle wäre, so würde sie halbfett geschrieben werden; wäre die Bild-Fundstelle die Hauptfundstelle, dann würde man die zugehörige Seitenzahl im Register kursiv und halbfett schreiben.

Beispiel aus dem Gesamtregister zu einer Naturenzyklopädie (die Bezeichner L6 und P1 weisen auf den jeweiligen Band hin):

Ameisenjungfer  L6: 270–271, 270–271

Ameisenknolle  P1: 246, 247

Ameisenlöwe  L6: 270, 270–271

Die kursiv geschriebenen Seitenzahlen sind Bild-Nebenfundstellen, die fett geschriebenen Text-Hauptfundstellen.

  • Heißt das dann, dass auch zwei Text-Fundstellen (oder zwei Bild-Fundstellen) für dieselbe Seite aufgenommen werden können? Natürlich nicht! Es wäre absolut redundant, nur um des Prinzips willen, zweimal die identische Seitenzahl zu nennen, von denen eine normal und die andere halbfett geschrieben ist. Aufgenommen würde in diesem Fall nur die Hauptfundstelle.

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